
Vor genau einem Jahr wurde am 9. Dezember 2024 auf der Grünaue in der Nähe der Bundesstraße 42 das erste mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest infizierte Wildschwein im Rheingau Taunus Kreis gefunden. Bis zum 28. Februar 2025 kamen 41 weitere positiv getestete Wildschweinkadaver entlang des Rheins und auf der Mariannenaue hinzu. Seit dem 28. Februar 2025 wurden keine neuen Nachweise mehr registriert.
Ausbruch und aktuelle Lage
Nach dem ersten Fund richtete der Kreis frühzeitig einen interdisziplinären Krisenstab ein, der in mehr als 130 Sitzungen Maßnahmen plante und koordinierte. Das Veterinäramt übernahm die fachliche Leitung und koordinierte Probenentnahmen, Risikobewertungen und die Umsetzung einschneidender Schutzmaßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehörten die Einrichtung von Sperrzonen, besondere Auflagen für Landwirte und Schweinehalter, Jagdverbote in Kerngebieten, zusätzliche Meldepflichten sowie Sammelstellen mit Dekontaminationsanlagen für jagdliche Fahrzeuge.
Aktuell stuft die Kreisverwaltung den Rheingau Taunus Kreis als seit rund zehn Monaten frei von neuen ASP Nachweisen ein. Für diese Entwicklung nennt die Leitung der Kreisverwaltung die enge Abstimmung zwischen Jägerschaft, Landwirtschaft, Forst, Veterinäramt, Katastrophenschutz und Kommunen sowie das Verhalten der Bevölkerung als zentrale Faktoren. Bürgerinnen und Bürger hätten durch das Einhalten von Wegegeboten, das Schließen von Zauntoren und die Leinenpflicht zu diesem Ergebnis beigetragen.
Einsatz und Organisation
Der Krisenstab wurde von der Leitung des Fachbereichs Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt koordiniert. Die Beteiligten ziehen eine positive Bilanz der vergangenen zwölf Monate, zugleich betonen sie, dass die Arbeit des Veterinäramtes zusätzlich durch reguläre Aufgaben wie Lebensmittelkontrollen und einen gestiegenen Tierschutzaufwand sowie durch weitere Tierseuchensituationen wie Geflügelpest und Blauzungenkrankheit belastet worden sei.
Zu den praktischen Maßnahmen zählen neben den Sperrzonen auch gezielte Vorgaben für die Jagd. Aus anfänglichen Jagdverboten wurden Gebote, um Schwarzwildbestände in den infizierten Bereichen zu verkleinern und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Sammelstellen und Dekontaminationseinrichtungen sollen die Einschleppung des Erregers über Fahrzeuge und Geräte reduzieren.
Prävention und Ausblick
Seit Mitte 2025 unterstützt das Hessische Landwirtschaftsministerium die Präventionsarbeit mit zusätzlichen Ressourcen. Mobile Entnahmeteams im Auftrag des Ministeriums setzen Drohnen und Wärmebildkameras ein, um Wildschweine präzise zu lokalisieren. Insbesondere in der sogenannten Weißen Zone, festgelegten Puffergebieten, die frei von Schwarzwild gehalten werden müssen, soll so eine vollständige Reduzierung der Bestände erreicht werden.
Der Kreis plant, in enger Abstimmung mit dem Land Hessen möglichst im Frühjahr 2026 einen Antrag auf Rückzonierung der Restriktionsgebiete bei der Europäischen Union zu stellen. Voraussetzung dafür sind das Ausbleiben neuer Funde, ein wildschweinfreier Zustand der Weißen Zone und dokumentierte negativen Befunde bei weiteren Suchaktionen. Werden diese Kriterien erfüllt, könnten schrittweise Beschränkungen zurückgenommen werden.
Die Behörden betonen, dass die Lage weiterhin sorgfältig beobachtet wird und dass die genannten Maßnahmen und Suchaktionen fortgeführt werden, um den Status ohne neue Nachweise zu sichern.
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