
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, trat die Aufhebung am Sonntag, 18. Januar, in Kraft. Damit dürfen auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie, nachdem bereits im Dezember 2025 Beschränkungen für Bestände mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden waren.
Entscheidung und Zeitpunkt
Wiesbaden folgt damit dem Vorgehen anderer hessischer Kreise. Als Begründung nennt die Stadt, dass sich das Seuchengeschehen vor Ort beruhigt habe. Die Maßnahme wurde per Allgemeinverfügung erlassen und ersetzt die zuvor gültige Stallpflicht, die im November 2025 eingeführt worden war.
Auflagen und Biosicherheitsmaßnahmen
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht bleibt die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend. Nach Angaben der Stadt sind diese Maßnahmen wichtig, um das Risiko eines Erregereintrags zu reduzieren. Konkret müssen Geflügelhalter weiterhin Schutzkleidung tragen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern durchführen und regelmäßige Reinigung sowie Desinfektion von Gerätschaften sicherstellen.
Informationsangebot der Stadt
Die genauen Anforderungen und Handlungsempfehlungen sind auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden einsehbar. Weitere Details finden Interessierte unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe.
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