Eltville regelt Feuerwerk zu Silvester: Einschränkungen für Altstadt und ausgewiesene Bereiche

Eltville regelt Feuerwerk zu Silvester: Einschränkungen für Altstadt und ausgewiesene Bereiche
Eltville regelt Feuerwerk zu Silvester: Einschränkungen für Altstadt und ausgewiesene Bereiche

Das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein hat für den Jahreswechsel 2025/2026 die Regeln für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern präzisiert. Feuerwerk der Kategorie 2 ist demnach nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt und nur für Personen ab 18 Jahren.

Zeitliche Vorgaben und Altersgrenze

Nach Angaben der Stadt dürfen Kleinfeuerwerke nur an den beiden genannten Tagen verwendet werden. Die Altersbegrenzung folgt den bestehenden Regelungen: Abschüsse und Zündungen sind nur Volljährigen gestattet. Das Ordnungsamt appelliert an die Bevölkerung, die Sicherheitsanweisungen der Hersteller strikt zu beachten, um Verletzungen zu vermeiden.

Räumliche Verbote in sensiblen Bereichen

In mehreren Bereichen der Stadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich untersagt. Betroffen sind unmittelbare Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen wie die Altstadt und Fachwerkhäuser. Konkret gilt das Verbot im Altstadtbereich der Kernstadt Eltville.

Für die Stadtteile nennt die Verwaltung genaue Abgrenzungen: In Erbach betrifft das die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim erstreckt sich das Verbot ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal gilt das Verbot für den Bereich des Lindenplatzes.

Sicherheitsappelle nach früherem Brand

Die Stadt verweist auf einen früheren Großbrand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ausgelöst wurde und erheblichen Sachschaden verursachte. Vor diesem Hintergrund bittet Bürgermeister Patrick Kunkel die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste, pyrotechnische Raketen und Effektartikel möglichst im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzufeuern und die Flugrichtung der Raketen zum Rhein zu wählen.

Darüber hinaus fordert die Verwaltung, auf pyrotechnische Effekte mit ausschließlicher Knallwirkung wie Böller zu verzichten. Park und Halteverbote sind einzuhalten, damit Zufahrts und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben. Anfallender Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

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redaktion
Redaktion Medenbacher Blatt 63 Artikel
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