Walluf erinnert an Räum- und Streupflicht bei Schnee

Walluf erinnert an Räum- und Streupflicht bei Schnee
Walluf erinnert an Räum- und Streupflicht bei Schnee

Die Gemeinde Walluf hat ihre Bewohnerinnen und Bewohner aufgefordert, bei Schnee und Glätte die Gehwege und Zugänge vor ihren Häusern regelmäßig zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Ziel der Maßnahme ist es, Sturzverletzungen zu vermeiden und die Bewegungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Menschen mit Kinderwagen oder Rollator zu erhalten.

Gemeinde bittet um aktive Mithilfe

Die Aufforderung richtet sich an die Anwohnerinnen und Anwohner, die für die Flächen unmittelbar vor ihren Grundstücken verantwortlich sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits wenige Minuten Arbeit beim Schneeschaufeln dazu beitragen, dass Wege sicher begehbar bleiben. Mit der Bitte um Verantwortungsbewusstsein will die Gemeinde kurzfristige Gefahren für Passantinnen und Passanten verringern.

Besonders betroffen sind Mobilitätseingeschränkte

Geräumte und gestreute Wege sind nach Angaben der Gemeinde vor allem für Personen mit eingeschränkter Mobilität wichtig. Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen und Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren sind oft auf hindernisfreie Zugänge angewiesen. Sauber gehaltene Gehwege reduzieren das Unfallrisiko und erleichtern den Alltag.

Rechtsgrundlage und weiterführende Hinweise

Konkrete Hinweise zu den Pflichten der Anliegerinnen und Anlieger enthält die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde. Sie ist auf der Website der Stadt abrufbar. Weitere Informationen finden sich unter https://www.walluf.de/rathaus-politik/buergerinfo/satzungen-ortsrecht/.

Die Gemeinde dankte den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe und ihr Verantwortungsbewusstsein in der Winterzeit.

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redaktion
Redaktion Medenbacher Blatt 63 Artikel
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